Das Umweltstrafrecht ist ein schwieriges Gebiet, bei dem die Details nicht sofort ersichtlich sind. Unumgänglich wird daher ein spezialisierter Anwalt, der nicht erst vor Gericht die nötige Unterstützung bietet, sondern auch schon mit präventiven Optionen hilft, um einen Gerichtsfall zu vermeiden. Für die Auflösung einer Ehe ist ein Scheidung Anwalt in Nürnberg nicht nur anzuraten, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund wird vor allem bei strittigen Scheidungen und Härtefall Scheidungen vor Gericht ersichtlich.
So ist die Strafbarkeit bei Vergehen gegen die Umwelt geregelt
Bei diesem Spezialgebiet des Strafrechts geht es nicht nur um den Schutz von Wasser, der Luft, dem Boden, der Pflanzenwelt und der Tierwelt, sondern auch um den Schutz vor gefährlichen Stoffen. Bei einer rechtswidrigen Verunreinigung ist vor Gericht keine Strafbarkeit des Unternehmens möglich. Folglich wird im Umweltstrafrecht ausschließlich die Geschäftsführung des Unternehmens zur Verantwortung gezogen. Da es sich meist um abstrakte Gefährdungsdelikte handelt, muss eine tatsächliche Schädigung oder eine konkrete Gefährdung der Umwelt gar nicht vorliegen. Strafbarkeit liegt demzufolge schon vor, wenn verwaltungsrechtliche Vorschriften verletzt wurden. Da der Nachweis einer konkreten Gesundheitsgefährdung nicht notwendig ist, kann sich die Situation vor Gericht kompliziert gestalten und sollte deshalb dringend von einem spezialisierten Anwalt begleitet werden.
Mögliche Maßnahmen zur Prävention
Die Sensibilisierung der Unternehmen ist eine wichtige Option zur Vorbeugung. Ergänzend können spezielle Programme im Unternehmen installiert werden. Diese wirken auch sehr effizient gegen die Begehung von Straftaten.
Deshalb ist ein Anwalt bei Scheidungen unverzichtbar
Ein Scheidungsanwalt in Nürnberg ist nicht nur unumgänglich, sondern auch gesetzliche Pflicht. Dieser ist nicht nur bei dem Gerichtstermin anwesend, sondern muss auch schon den Scheidungsantrag einreichen. Hierfür sind spezielle Scheidungsunterlagen notwendig aus denen auch hervorgeht, ob es sich um eine strittige Scheidung oder eine Härtefall Scheidung handelt, die wesentlich länger dauert und auch viel kostspieliger ist, als eine einvernehmliche Scheidung. Bei einer Härtefall Scheidung muss nachweisbar sein und im Detail geschildert werden, wie sich die Härte definiert und die Ehe daher unzumutbar ist. Bei einer strittigen Scheidung herrscht große Uneinigkeit bezüglich der Scheidung an sich und deren Folgen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmen möchte. Der Scheidungsanwalt wird dann die Interessen adäquat vor Gericht vertreten. Ein ganz gewichtiger Punkt hierbei sind die Folgen der Scheidung. Diese beinhalten das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, die Aufteilung der Wohnung oder der Immobilie, die Vermögensaufteilung und die Aufteilung des Hausrats, vorhandene Bankverbindlichkeiten, den Zugewinnausgleich, sowie auch den Versorgungsausgleich.
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